Die Europaabgeordneten fordern bereits seit zehn Jahren verbindliche Regeln für ein einheitliches Ladegerät für Funkanlagen - darunter Mobiltelefone, Tablets, E-Book Lesegeräte, Smart Kameras, und weitere kleine oder mittelgroße Elektrogeräte - und sind mit dem zaghaften Vorgehen der Kommission unzufrieden. Die aktuelle Fragmentierung des Markts schränkt Verbraucherinnen und Verbraucher ein, da sie mit dem Kauf eines neuen Geräts auch ein neues Ladegerät kaufen müssen. Schätzungen zufolge verursachen alte Ladegeräte jährlich mehr als 51.000 Tonnen Elektroschrott.
Der Amberger Europaabgeordnete Ismail Ertug erklärt: „Das Stecker Wirrwarr für Smartphoneladekabel muss ein Ende haben. Damit tun wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Umwelt etwas Gutes: Ein Kabel für alle tragbaren Geräte und weniger Elektroschrott. Es ist offensichtlich, dass der Ansatz der Kommission, die Industrie freiwillig auf ein einheitliches Ladegerät zu verpflichten, nicht funktioniert.“
Evelyne Gebhardt, Ertugs Kollegin und Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, ergänzt: „Wie lange wird es noch dauern, bis die EU-Kommission einsieht, dass die Industrie das Problem nicht von selber lösen wird? Nicht zuletzt die offensive Kampagne Apples gegen gesetzliche Vorgaben demonstriert, dass Absichtserklärungen der Hersteller nicht ausreichen. Wir dürfen uns auf diese Hinhaltetaktik der Lobbyisten nicht einlassen.“
Im Jahr 2009 gab es 30 verschiedene Ladegeräte für Mobiltelefone auf dem europäischen Binnenmarkt. Damals einigten sich auf Betreiben der EU-Kommission führende Mobiltelefon-Hersteller in einer Absichtserklärung auf ein einheitliches Ladegerät. Heute haben die meisten Hersteller, mit Ausnahme von Apple, den Micro-USB-Standard und neuerdings den USB-C-Standard übernommen. Nachdem die erste Absichtserklärung 2014 ausgelaufen ist, ist in Anbetracht technologischer Entwicklungen eine Nachfolgeregelung nötig. Die EU-Kommission setzte bisher auf einen Ansatz zur Selbstverpflichtung, doch die vorgelegten Entwürfe der Industrie für ein Nachfolgeabkommen waren nicht befriedigend. Deshalb untersucht die Kommission, ob sie auf Grundlage der 2014 angenommenen Richtlinien für Funkanlagen mit einem sogenannten delegierten Rechtsakt verbindliche Regeln einführt. Die EU-Kommission gibt heute, 13. Januar 2020 eine Erklärung zum aktuellen Stand vor dem Plenum in Straßburg ab. Ende Januar wird das Europäische Parlament seine Position zum Thema in einer Resolution abstimmen.