Kuriosum Landespflege

03. Juli 2018

In einer Anfrage an die Staatsregierung wollte Landtagsabgeordnete Annette Karl in Erfahrung bringen, warum das Landespflege nur bis zum 30.09.2018 beantragt werden darf. Nach der Antwort stellt sich das Landespflege des Freistaates Bayern als Kuriosum dar. Während die Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro für Menschen mit mindestens Pflegegrad II in einer Regierungserklärung des neuen Ministerpräsidenten am 18.04. angekündigt wurde, rechnet das Gesundheitsministerium mit einem Pflegegeldjahr, welches schon weit vor der Ankündigung begann. Dies ist die Auskunft die das Gesundheits- und Pflegeministerium gegeben hat.

Ungeklärt bleibt weiterhin, warum man überhaupt mit einzelnen Pflegegeldjahren rechnet. Und warum es auf der Antragsseite überhaupt einen Antragsschluss gibt, wenn doch nach Ankündigung der Staatsregierung das Landespflege dauerhaft gezahlt werden soll.

"Durch diese Antragsfrist und das eigenartige Ende eines Pflegegeldjahres ausgerechnet 14 Tage vor der Landtagswahl erweckt doch sehr deutlich den Eindruck, dass es sich dabei nur um ein Wahlgeschenk zur Landtagswahl handelt und welches zum Leidwesen der Betroffen nach der Wahl wieder einkassiert wird", so Annette Karl in einer Reaktion.

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