Mehr Schutz und Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU

22. April 2019

„Da die Anzahl von Beschäftigten im Niedriglohnbereich deutlich angestiegen ist, war die Stärkung der Informationsrechte von über 200 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU längst überfällig“, so Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Bezirke Oberpfalz und Niederbayern. „Durch diese neuen Regelungen wird die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, ihren Angestellten früher als bisher die wesentlichen Elemente ihres Arbeitsvertrags mitzuteilen. Das stärkt die Verhandlungsposition der Angestellten.“

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Angestellten künftig nach sechs Monaten schriftlich mitteilen, warum ein zeitlich befristeter Vertrag nicht entfristet wird. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für Fortbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht mehr selbst tragen müssen.

„Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren rasant verändert – das spüren viele von uns. Laut der EU-Kommission ist jeder fünfte Arbeitsplatz, der innerhalb der letzten fünf Jahre geschaffen wurde, ein Arbeitsplatz mit schlechten Beschäftigungsformen. Deshalb muss das Arbeits- und Sozialrecht auch aufgrund der digitalen Transformation dringend angepasst werden“, erklärt Ertug.

„Unser Ziel als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war, die so genannten Nullstundenverträge durch die neue Richtlinie vollständig zu verbieten. Leider setzte sich hier eine konservative Mehrheit im Rat durch. Allerdings haben wir es geschafft, diese Formen der Beschäftigung mit Auflagen an die Arbeitgeber zu erschweren."

„Wo wir ebenfalls enormen Handlungsbedarf sehen, ist der Bereich von Plattformarbeiterinnen und Plattformarbeiter, die für Amazon oder Lieferando arbeiten. Sie gelten als selbstständig und sind deshalb nicht sozialversichert. Auch hier müssen Regeln zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern greifen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass diese Beschäftigten Sozialschutz bekommen", so der SPD-Europaabgeordnete.

Nach der Annahme im Europäischen Parlament müssen jetzt noch die EU-Mitgliedsstaaten, sprich der Rat, über die Richtlinie entscheiden.

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