Mehr Sicherheit für Flugpassagiere und Personal

12. Juni 2018

Jetzt wird über die wichtigste Gesetzgebung zur Luftfahrt in dieser Legislaturperiode entschieden: Das Europäische Parlament wird am Dienstag, 12. Juni 2018 nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen die neue europäische Flugsicherheitsverordnung voraussichtlich verabschieden (EASAVerordnung). Damit werden zum einen gemeinsame Regeln für die Luftfahrt auf EU-Ebene erneuert. Zum anderen wird die in Köln ansässige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit neuen Kompetenzen ausgestattet.

"Die neuen Regeln treffen in puncto Sicherheit von Flugreisenden und Beschäftigten in Europas Luftfahrt ins Schwarze. Um unser hohes Niveau im Bereich der Flugsicherheit zu erhalten, dient uns diese Verordnung als wichtigstes Instrument“, betont der Amberger SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug.

"Die Europäische Union reagiert mit den neuen Vereinbarungen auf neue Herausforderungen für die Flugsicherheit, etwa durch Cyberangriffe auf Flugzeuge und militärische Konflikte am Boden. Darüber hinaus soll die Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie sicherstellen und dafür sorgen, dass das hohe Niveau der EU-Flugsicherheit auch in andere Regionen übertragen werden kann", so Ertugs Kollegin Gabriele Preuß. Die SPD-Europaabgeordnete aus dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Verordnung für die sozialdemokratische Fraktion bearbeitet.

Der aus sozialdemokratischer Sicht größte Erfolg betrifft den Zusammenhang von schlechten Arbeitsbedingungen und Flugsicherheit: "Die Flugsicherheitsagentur bekommt von uns Parlamentariern den Auftrag, in Zukunft schlechte Arbeitsbedingungen unter die Lupe zu nehmen, da diese die Flugsicherheit gefährden können", sagt Gabriele Preuß. "Ein von uns Sozialdemokrat_innen eingebrachter Artikel zielt vor allem auf ausbeuterische Beschäftigungsmodelle bei Billigfliegern, wo Piloten und Kabinenpersonal unter starkem wirtschaftlichem Druck stehen. Unter diesen Bedingungen kann das Personal kaum die notwendige Autonomie für Sicherheitsentscheidungen gegenüber dem Arbeitgeber haben."

Ein weiterer wichtiger Teil der Verordnung umfasst EU-weite Regeln für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen. "Drohnen bieten einerseits große Chancen für den Versandhandel und die Luftaufklärung bei Katastrophen oder Unfällen. Andererseits bestehen aber auch Risiken für Sicherheit und Umwelt. Außerdem stehen mit Blick auf den Schutz der bürgerlichen Privatsphäre einige Fragen offen“, so Ismail Ertug. Gabriele Preuß ergänzt: "Deshalb können wir die Luftfahrzeuge nicht einfach ungeregelt durch die Gegend fliegen lassen. Wir Verkehrspolitiker_innen im Europäischen Parlament haben sichergestellt, dass künftig jede Drohne einem Betreiber zugeordnet werden kann. So können wir die Chancen von Drohnen nutzen und gleichzeitig Sicherheit, Privatsphäre und Umwelt schützen. Die Pflichten für eine Registrierung und eine eventuelle Zulassung einer Drohne orientieren sich dabei am tatsächlichen Risiko, das von ihr ausgeht."

Die Verordnung tritt nach der Abstimmung nach einer kurzen Übergangsphase in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft und ersetzt damit ihre Vorgängerin von 2008.

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