Meilenstein für faire Arbeit in der EU

05. Juni 2018

Entsandte Beschäftigte – also Arbeitnehmer_innen, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb des Landes arbeiten, in dem sie normalerweise tätig sind – werden mit diesen Vereinbarungen besser vor Ausbeutung geschützt. Das Europäische Parlament wird am Dienstag, 29. Mai 2018, voraussichtlich das Verhandlungsergebnis zur Neufassung der sogenannten Entsenderichtlinie bestätigen.

„Fast ist es geschafft! Nun liegt es an den Konservativen und den Liberalen, das zwischen den europäischen Institutionen ausgehandelte Sozialgesetz im Europäischen Parlament abzunicken. Denn es geht um nicht weniger als die Gestaltung eines fairen EU-Arbeitsmarktes, in dem Ausbeutung verhindert und faire Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Deswegen gilt es klar mit „Ja!“ zu stimmen!“, betont der Amberger Europaabgeordnete Ismail Ertug.

"Mit dem Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ haben wir Sozialdemokratinnen erfolgreich Rechtssicherheit durchgesetzt. Entsandte Arbeitnehmerinnen können nun auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge erhalten – vorher galten hier lediglich die allgemeinverbindlichen Tarifverträge", erläutert Ertugs Kollege Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD.

Der Vorsitzende der Europa-SPD, Jens Geier, betont, dass auch deutsche Unternehmen von dem Ergebnis profitieren: "Die neuen Regeln schützen nicht nur die Beschäftigten, sondern außerdem deutsche Tarifstandards.“ Ismail Ertug ergänzt: „Das bedeutet konkret, dass unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Konkurrent_innen, die Arbeitsdumping betreiben, geschützt werden. Damit liegt auf der Hand, dass die Neufassung der Entsenderichtlinie einen Meilenstein in Richtung eines fairen europäischen Arbeitsmarktes darstellt.“

"Dazu werden Lohntricksereien erschwert: Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung, dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Es gilt der Stundenlohn plus Zuschläge für Kost und Logis. Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten Regeln für die Erstattung dieser Ausgaben festlegen. Informationen zu den unterschiedlichen Lohnbestandteilen in den Mitgliedstaaten müssen zudem auf einer zentralen Internetseite aufgeführt und regelmäßig aktualisiert werden", erklärt Michael Detjen.

Die überarbeitete Entsenderichtlinie muss nach der finalen Annahme im Plenum bis zum Jahr 2020 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Teilen