In der Europäischen Union soll es neue Regeln für die Zulassung und Marktüberwachung von Autos geben. Das Plenum in Straßburg wird am Donnerstag, 19. April 2018, voraussichtlich ein Verhandlungsergebnis von Europaparlament und Mitgliedstaaten bestätigen.
"Die Verhandlungen waren nicht einfach, aber das Ergebnis schließt endlich die Schlupflöcher, die so viele Fahrzeugherstellerinnen genutzt hatten und verhindert ein weiteres Dieselgate. In Zukunft können die Herstellerinnen nicht mehr so einfach EU-Regeln umgehen und so massiv betrügen wie bisher, denn jedes EU-Land muss jetzt eine bestimmte Anzahl von Pkw verpflichtend überprüfen", so der Verkehrsexperte Ismail Ertug.
Die Abgasmessungen sollen jetzt auch direkt auf der Straße unter realen Bedingungen durchgeführt werden und nicht nur im Labor. Auf Druck der Sozialdemokrat_innen im EU-Parlament konnte sogar durchgesetzt werden, dass die Ergebnisse der Kontrollen auch für unabhängige Dritte öffentlich einsehbar sind.
„Von Anfang an haben wir mehr Transparenz bei den Kontrollen gefordert. Jetzt ist es wichtig, dass wir das Vertrauen der Verbraucher_innen zurückgewinnen. Diese neuen Regeln können ein erster wichtiger Schritt dazu sein“, so Ertugs Kollegin Kerstin Westphal.
Eine stärkere EU-Aufsicht soll Fahrzeuge gezielter überprüfen. So soll die EU-Kommission unabhängig vom den Mitgliedstaaten eigenständige Kontrollen der Pkw durchführen können.
„Die Konsequenzen bei Verstößen werden für die Autoproduzenten deutlich spürbar. Die Europäische Kommission kann bei einem Regelverstoß Geldstrafen bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen oder einen EU-weiten Rückruf starten. Das tut den Konzernen weh und so soll es auch sein. Der Betrug am Kunden wird somit erheblich erschwert", erläutert Ismail Ertug.
Auch der Zugang zu wichtigen Daten für die Reparatur soll für unabhängige Werkstätten verbessert werden. „In Zukunft kann ich als Kundin also selbst entscheiden, wo ich mein Auto reparieren lasse - und muss nicht mehr zur lizensierten Werkstatt des/der Herstellerin fahren“, so Westphal und Ertug abschließend.
Bei einer Zustimmung im Plenum tritt die Verordnung im September 2020 in Kraft und gilt dann EU-weit unmittelbar für jedes Mitgliedsland.