Sitzverteilung nach dem Brexit, Geoblocking und Glyphosat

02. Februar 2018

In der nächsten Woche tagt das Europäische Parlament in Straßburg. Das Plenum stimmt u.a. über die Sitzverteilung im Parlament nach dem Brexit ab.

Zu diesen Themen, die sich auch auf unsere Heimatregion auswirken werden, bekommen Sie im Laufe der Woche genauere Informationen und hier eine kurze Vorschau:

Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach dem Brexit

Debatte am Mittwoch, 07.02.2018, ab 9 Uhr, Abstimmung ab 12 Uhr

Hintergrund: Was passiert nach dem Brexit im März 2019 mit den 73 britischen Sitzen im Europäischen Parlament? Das ist die zentrale Frage bei der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament für die Legislaturperiode 2019 bis 2024. Dabei muss zwischen verschiedenen Zielen abgewogen werden: Einerseits soll das Europäische Parlament sich verkleinern, auch mit Blick auf zukünftige Beitritte und die Schaffung europäischer Wahllisten. Andererseits müssen Ungerechtigkeiten in der bisherigen Verteilung ausgeglichen werden. In diesem besonderen Verfahren hat das Parlament das Vorschlagsrecht.

EP-Position: Laut einer Mehrheit im Verfassungsausschuss im Europäischen Parlament sollen insgesamt 27 der 73 britischen Sitze an andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Frankreich und Spanien etwa sind, gemessen an ihrer Einwohnerzahl, im Europäischen Parlament derzeit unterrepräsentiert. Damit würde das Parlament auf 705 Sitze schrumpfen und somit kleiner als der Deutsche Bundestag werden. Der Verfassungsausschuss fordert zudem, dass mindestens weitere 27 Sitze für die Schaffung von europäischen Wahllisten genutzt werden, die von den jeweiligen Spitzenkandidaten und -kandidatinnen der europäischen Parteienfamilien für das Amt des Kommissionspräsidenten angeführt werden. Die restlichen Sitze sollen für mögliche zukünftige Beitritte zurückgehalten werden.

SPD-Position: Aus Sicht der Europa-SPD sollten so wenige Sitze wie möglich für den Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Verkleinerung des Parlaments auf 700 Sitze vor, welche von der SPD wie auch von der gesamten S&D-Fraktion mitgetragen wurde. In den Verhandlungen führten Forderungen von einigen großen nationalen Delegationen innerhalb der Fraktion der EVP zu einer Aufstockung um weitere fünf Sitze. Ein großer Erfolg der Europa-SPD ist das klare Bekenntnis zur Einführung europäischer Parteilisten als neues Element bei den Europawahlen im aktuellen Gesetzesentwurf. Der bereits im November 2015 vom Parlament beschlossene Entwurf zur Reform des europäischen Wahlrechts muss vom Rat schnellstmöglich angenommen werden, um die nötige Rechtsgrundlage zu schaffen. Dadurch wären die Spitzenkandidat/Innen der europäischen Parteienfamilien in ganz Europa wählbar. Im Verfassungsausschuss hatte insbesondere die deutsche Delegation innerhalb der EVP versucht, diese Verbesserung der Europawahlen zu verhindern.

Ausblick: Der Europäische Rat entscheidet einstimmig über den Entwurf des Parlaments. Beim informellen Gipfel des Europäischen Rates am Freitag, 23. Februar 2018, werden die Staats- und Regierungschefs über die Sitzverteilung, europäische Wahllisten und europäische Spitzenkandidaten diskutieren. Während Emmanuel Macron für einen progressiven Ansatz steht, möchten insbesondere die Visegrad-Staaten jeden Fortschritt für die europäische Demokratie verhindern. Nachdem der Europäische Rat einen Beschluss zur Verteilung der Sitze gefasst hat, muss das Europäische Parlament diesem noch zustimmen.

Geoblocking abschaffen – Verbraucherschutz beim Online-Shopping stärken

Verordnung; Debatte am Montag, 05.02.2018, ab 17 Uhr; Abstimmung voraussichtlich am Dienstag, 06.02.2018, ab 12 Uhr

Hintergrund: Webseiten blockieren Onlinekunden, die aus anderen Ländern der EU bestellen, verweigern grenzüberschreitende Lieferungen oder geben je nach Staat verschiedene Preise an. Bei dieser Form von Diskriminierung werden Verbraucher und Verbraucherinnen daran gehindert, Waren oder Dienstleistungen über eine Webseite zu erwerben, die in einem anderen Staat registriert ist. Die neuen EU-Vorschriften, vorläufig von Parlament und Rat in Triologverhandlung vereinbart, definieren die Situationen, in denen Geoblocking verboten ist. Die Regeln sollen verhindern, dass Onlineverkäufer Kunden innerhalb der EU aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder sogar aufgrund ihres vorübergehenden Standortes, diskriminieren. Internetkäufer aus einem anderen EU-Staat, die Waren oder Dienstleistungen erwerben, haben ein Recht auf die gleichen allgemeinen Geschäftsbedingungen wie ortsansässige Kunden.

EP-Position: Die neuen EU-Vorschriften, vorläufig von Parlament und Rat in Trilogverhandlungen vereinbart, bestimmen die Situationen, in denen Geoblocking verboten ist. Dabei unterstützten die Europaabgeordneten, dass Online-Shopper genauso wie Kunden vor Ort behandelt werden müssen, wenn sie Waren kaufen; wenn sie nicht urheberrechtlich geschützt digitale Dienstleistungen erhalten (zum Beispiel Cloud-Dienste) oder wenn sie Dienstleistungen erwerben (beispielsweise Hotelübernachtungen).

SPD-Position: Künstliche digitale Grenzen, die Verbraucher und Verbraucherinnen in ganz Europa blockieren, sind mit der europäischen Idee unvereinbar. Besonders die großen Onlineshops profitieren von diesen diskriminierenden Praktiken, während Kunden in einigen EU-Staaten nur begrenzt oder gar nicht Zugang zu Waren und Dienstleistungen bekommen. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, engagierten sich einige Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen dafür, auch urheberrechtlich geschützte Inhalte in den Anwendungsbereich miteinzuführen. Obwohl dieses vorerst nicht gelang, hat das Parlament während den Trilogverhandlungen die Einführung einer anspruchsvollen Revisionsklausel erreicht. So muss die Europäische Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung bewerten, inwieweit eine Erweiterung des Anwendungsbereichs angemessen ist.

Ausblick: Bei dem Verordnungstext ist mit einer fraktionsübergreifenden Unterstützung zu rechnen. Sollte das Plenum der Verordnung zustimmen, tritt sie nach neun Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Zulassung von Glyphosat unter die Lupe nehmen

Einrichtung „Sonderausschuss Pestizide“; Debatte und Abstimmung am Dienstag, 06.02.2018, ab 12 Uhr; Abstimmung über die Besetzung des Ausschusses am Donnerstag, 08.02.2018, ab 12 Uhr

Hintergrund: Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat sorgt seit einiger Zeit für hitzige politische und gesellschaftliche Debatten. Die Kritiker halten das Mittel für krebserregend beziehungsweise monieren, dass die Chemikalie zur Zerstörung der Artenvielfalt beitrage. Die Fraktionschefs des Europaparlaments haben daher am Donnerstag, 18. Januar 2018, einstimmig beschlossen, dass sich ein Sonderausschuss mit der Neuzulassung von Glyphosat befassen soll.

EP-Position: Zentrale Aufgabe des Sonderausschusses ist es, die Prozesse bei der Zulassung von Glyphosat sowie bei Pestiziden im Allgemeinen zu überprüfen. Dabei sollen auch die sogenannten Monsanto Papers eine zentrale Rolle spielen. So soll der Ausschuss feststellen, ob die Industrie unzulässigen Einfluss auf die europäischen Agenturen ausgeübt hat. Die europäischen Prüfstellen stützen sich bisher aus Kostengründen auf Industriegutachten, was Zweifel an ihrer Unabhängigkeit geweckt hat.

SPD-Position: Eine Landwirtschaft ohne krebserregende Stoffe sollte selbstverständlich sein. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament kritisieren, dass die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel intransparent sind und fordern, den Zulassungsprozess in Europa grundlegend zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Dabei wollen wir auch untersuchen, ob Monsanto bei der Zulassung von Glyphosat möglicherweise mit gefälschten Studien die Bewertungen der europäischen Agenturen entscheidend beeinflusst hat.

Ausblick: Eine breite Zustimmung zur Einrichtung des Sonderausschusses gilt im Plenum als wahrscheinlich. Der Sonderausschuss soll aus 30 Abgeordneten aus allen Fraktionen bestehen (9 EVP, 8 S&D, 3 EKR, 3 ALDE, 2 GUE, 2 Grüne, 2 EFDD, 1 ENF), im März seine Arbeit aufnehmen und bis Ende des Jahres arbeiten.

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