Mehr Verbraucherschutz beim Online-Shopping

06. Februar 2018

„Für die Verbraucher_innen in Europa bedeutet dies, dass sie endlich nicht mehr aufgrund ihres Wohnsitzes, ihrer Niederlassung oder ihrer Staatsangehörigkeit beim Online-Einkauf vom sogenannten Geoblocking betroffen sind. Dank des Verordnungsentwurfs wird es in Zukunft weniger Diskriminierung geben", freut sich der sozialdemokratische Europaabgeordnete Ismail Ertug.

Das Europäische Parlament stimmte am Dienstag, 6. Februar mit großer Mehrheit für die neue Verordnung.

"Besonders die großen Onlineshops profitieren von diesen diskriminierenden Praktiken, während Kundinnen in einigen EU-Staaten nur begrenzt oder gar nicht Zugang zu Waren und Dienstleistungen bekommen“, erläutert Ertugs Kollegin Evelyne Gebhardt, sozialdemokratische Verbraucherschutzexpertin im Europäischen Parlament.

Ismail Ertug sitzt im Europäischen Parlament (© European Union, 2015)
Ismail Ertug sitzt im Europäischen Parlament (© European Union, 2015)

Bei dieser Form von Geoblocking werden Online-Kundinnen diskriminiert, in dem sie daran gehindert werden, Waren oder Dienstleistungen über eine Website zu erwerben, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Der/die Anbieterin der Kaffeemaschine sperrt den Zugriff auf Webseiten, wenn Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bestellen. Der gleiche Mietwagen hat für denselben/diesselbe Verbraucherin einen anderen Preis, weil er aus Frankreich statt aus Rumänien bucht. Webseiten verweigern eine grenzüberschreitende Lieferung oder geben je nach Staat verschiedene Preise an. Diese lästigen Praktiken sind ab Weihnachten 2018 vorbei, denn dann gelten die neuen EU-Vorschriften. „Abgesehen davon passen zur Europäsichen Idee keine künstlichen digitalen Grenzen", so Ertug weiter.

Gleichzeitig ist die Geoblocking-Verordnung kein generelles Verbot von regional begrenzten Angeboten. Nach wie vor kommt es darauf an, ob der/die Unternehmerin seinen Service auf den/die Verbraucherin, beispielsweise durch gezielte Werbung, ausrichtet oder nicht. Evelyne Gebhardt zeigt sich zuversichtlich: „Ich bin sicher, dass insbesondere das Verbot der Preisdiskriminierung aufgrund des Niederlassungsstaates und der Nationalität sich positiv auf das Preisniveau insgesamt auswirken wird. Die Verbraucherinnen profitieren.“

Die neuen Vorschriften treten im Dezember 2018 in Kraft.