Europäisches Parlament verabschiedet Zusammensetzung des Glyphosat-Sonderausschusses

08. Februar 2018

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 8. Februar, über die Besetzung des neuen Sonderausschusses zum Genehmigungsverfahren für Pestizide entschieden. Die Einsetzung des Ausschusses wurde vor dem Hintergrund der Monsanto Papers und der kontroversen Wiederzulassung des Wirkstoffs Glyphosat bereits am vergangenen Dienstag von einer breiten Mehrheit des Europäischen Parlaments unterstützt.

„Dieser Sonderausschuss zum Genehmigungsverfahren für Pestizide ist wichtig, denn er wird untersuchen, ob und wie gefälschte Studien die europäischen Agenturen bei ihrer wissenschaftlichen Auswertung beeinflusst haben. Deshalb haben wir Sozialdemokraten für diesen Sonderausschuss gekämpft. Das Genehmigungsverfahren für Pestizide muss grundlegend überprüft werden. Und sollte es sich um gefährliche Wirkstoffe handeln, dann müssen diese auch verboten werden", kommentiert der Europaabgeordnete Ismail Ertug das Ergebnis und ergänzt "Das alleine reicht aber nicht aus, wir müssen schon auch mehr in unabhängige Forschung investieren und darauf achten, dass die europäischen Agenturen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit nicht beeinflusst werden".

„Die kontroverse Debatte rund um die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat hat auch ein ungutes Licht auf die europäischen Agenturen und den Zulassungsprozess als solchen geworfen. In den kommenden Monaten wird es unsere Aufgabe sein, mögliche Schlupflöcher aufzudecken und den Handlungsauftrag der europäischen Agenturen gegebenenfalls neu zu definieren. Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Wirkung von Wirkstoffcocktails und ihre Folgen auf Biodiversität und Bestäuber bei der Zulassungsprüfung umfassend miteinbezogen werden“, sagt Ertugs Kollegin und Agrarexpertin Maria Noichl.

Der Sonderausschuss wird zukünftig aus 30 Europaabgeordneten aller Fraktionen (9 EVP, 8 S&D, 3 ECR, 3 ALDE, 2 GUE, 2 Grüne, 2 EFDD, 1 ENF) bestehen. Die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl ist eines der acht S&D-Vollmitglieder. Die Dauer des Mandats gilt für 9 Monate, kann danach aber verlängert werden.