Mehr Transparenz für Fluggäste

05. Juli 2018

Die Fluglinie, bei der Kund_innen ihr Ticket erworben haben, muss auch für Entschädigungen aufkommen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch, 4. Juli 2018, geurteilt. Die Entscheidung gilt auch dann, wenn der Flug durch eine andere Fluglinie und deren Personal durchgeführt wird.

„Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof heute für Klarheit gesorgt: Demnach können Airlines zukünftig nicht mehr die Verantwortung auf die Kundinnen abwälzen. Dieses Urteil sorgt insofern für eine Erhöhung der Effektivität der betreffenden EU-Verordnung“, so Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der Sozialdemokratinnen im Europäischen Parlament.

Die EU-Verordnung für Fluggastrechte 261/2004 legt für Verspätungen Entschädigungen fest. Im konkreten Fall hatten Kundinnen bei TUI Fly Tickets gekauft, der Flug wurde aber von Thomson Airways durchgeführt - eine durchaus gängige Praxis. Dies wird etwa genutzt, wenn kurzfristige Ausfälle kompensiert werden müssen oder Kapazitätsprobleme entstehen. In diesem Fall hatte der Flug eine Verspätung, welche nach der Fluggastrechteverordnung zu einer Entschädigung führen müsste. Allerdings lehnte Thomson Airways diese Zahlungen an die Kundinnen ab und verwies auf TUI Fly. Zu Recht wie der EuGH nun klarstellte - TUI Fly muss die Entschädigungen zahlen.

"Konflikte zwischen Unternehmen um die Zuständigkeit dürfen nicht dazu führen, dass Passagier_innen ihre gesetzlichen Ansprüche verwehrt bleiben", hebt Gabriele Preuß, Ertugs sozialdemokratische Kollegin im Verkehrsausschuss, hervor. "Es ist bedauerlich, dass in einem solchen Fall überhaupt Gerichte entscheiden mussten. Es sollte im Interesse der Fluglinien sein, vorher entsprechende Arrangements zu finden.“ Ertug ergänzt: „Es ist das grundlegende Ziel dieser Verordnung, dass Anreize für kundenfreundlichere Geschäftsmodelle geschaffen werden. Das EuGH-Urteil begrüße ich, da die Verordnung nun klar ausgelegt werden kann."

Ein grundsätzliches Problem bei Fluggastentschädigungen ist, dass nach wie vor nur wenige Passagier_innen diese Rechte in Anspruch nehmen